Allgemeine Geschäftsbedingungen der mdm outsourcing (Oftringen, gültig ab 29.10.2021)
1. Gegenstand und Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Erbringung von
Dienstleistungen, die mdm outsourcing für den Vertragspartner
("Kunde") erbringt. Diese AGB gehen entgegenstehenden oder anders lautenden
Geschäftsbedingungen des Kunden vor. mdm outsourcing behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit
zu ändern. Änderungen gelten 30 Tage nach erfolgter Mitteilung an den Kunden als genehmigt, sofern
dieser den Änderungen nicht widerspricht.
2. Vertragsschluss; Kostenvoranschlag
Ein Vertrag zwischen mdm outsourcing und dem Kunden (der "Vertrag") gilt als abgeschlossen – je
nachdem, was zuerst erfolgt – mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung durch
mdm outsourcing, der Unterzeichnung einer Vereinbarung durch beide Parteien oder der tatsächliche
Erbringung der Dienstleistungen durch mdm outsourcing. In jedem Fall gelten die
vorliegenden AGB als Inhalt des Vertrags.
3. Leistungen von mdm outsourcing
mdm outsourcing erbringt ihre Leistungen in professioneller und sorgfältiger Weise. mdm outsourcing ist
befugt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen. Der Kunde verpflichtet sich, mdm outsourcing
unentgeltlich die erforderlichen Informationen zu liefern, sodass mdm outsourcing die Dienstleistungen
erbringen kann (z.B. Lieferung von notwendigen Angaben wie Gerätetyp, Seriennummer,
Fehlerbeschreibung usw.). Verzögerungen und Mehraufwand von mdm outsourcing infolge verspäteter
oder nicht richtiger Erfüllung von Mitwirkungspflichten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
4. Preise, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Die Preise für die Dienstleistungen verstehen sich rein netto in Schweizer Franken, ohne
Mehrwertsteuer, ab Domizil von mdm outsourcing. Die schweizerische Mehrwertsteuer wird zusätzlich
zu den bei der Rechnungsstellung gültigen Ansätzen verrechnet und geht zu Lasten des Kunden.
4.2 Preisänderungen
Die in der Offerte, der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag genannten Preise basieren auf den im
entsprechenden Zeitpunkt bekannten Grundlagen und decken nur die darin erwähnten
Dienstleistungen bzw. Produkte ab. Bei nachträglichen Änderungen der
Kalkulationsgrundlagen durch nicht in der Macht von mdm outsourcing stehende Umstände, z.B.
Preiserhöhungen durch Lieferanten oder Sub-Unternehmer von mdm outsourcing, oder wenn
mdm outsourcing aufgrund von weitergehenden Analysen weitere Defekte feststellt, ist mdm outsourcing
berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen. Liegt der erhöhte Preis mehr als 10 % über dem
vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss er
innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung des erhöhten Preises schriftlich gegenüber mdm outsourcing
geltend machen, andernfalls gilt das Rücktrittsrecht als verwirkt und die Preisänderung als akzeptiert.
Im Fall eines Rücktritts ist mdm outsourcing berechtigt, vom Kunden die vollständige Bezahlung der
bereits ausgeführten Arbeiten zu verlangen und allfällige Produkte auf Kosten und Risiko des Kunden
an diesen zurückzusenden.
4.3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen von mdm outsourcing sind am 30. Tag nach Rechnungsdatum rein netto, ohne jeglichen
Abzug, fällig. Dieser Termin gilt als Verfalltag.
Bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist mdm outsourcing berechtigt, einen Verzugszins von 5% p.a.
sowie allfällige Inkasso- und Bearbeitungsgebühren zu erheben.
Durch die Geltendmachung von Mängeln wird die Fälligkeit von Forderungen von mdm outsourcing
nicht berührt. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von
mdm outsourcing zu verrechnen.
5. Liefertermine
Verbindlich sind ausschliesslich solche Termine, die mdm outsourcing ausdrücklich schriftlich als
verbindlich zusichert. Alle anderen Termine verstehen sich als Richtwerte. mdm outsourcing bemüht
sich, die Termine einzuhalten.
Kann mdm outsourcing einen ausdrücklich als verbindlich zugesicherten Termin aufgrund eigener
Fahrlässigkeit (nicht aber grober Fahrlässigkeit oder Absicht) oder aufgrund einer zulässigen
Übertragung ihrer Verpflichtungen auf Hilfspersonen nicht einhalten, sind alle Schadenersatz-,
Rücktritts-, Ersatzvornahme- und weiteren Ansprüche des Kunden wegen verspäteter Erbringung der
Dienstleistung ausgeschlossen.
Mit dem Kunden vereinbarte Termine verlängern sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die
ausserhalb des Einflussbereichs von mdm outsourcing liegen (wie höhere Gewalt, Verzögerungen durch
Sub-Unternehmer oder andere Hilfspersonen, Betriebsstörungen usw.), oder wenn der Kunde seinen
Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten unvollständig oder verspätet nachgekommen ist.
In letzterem Fall behält sich mdm outsourcing Preisänderungen vor. mdm outsourcing ist berechtigt, dem
Kunden Zusatzkosten und Aufwände in Rechnung zu stellen, die aus einer
Verzögerung resultieren, für die mdm outsourcing nicht einzustehen hat. Produkte, die dem Kunden
gehören, müssen innerhalb von drei Monaten seit der Benachrichtigung des Kunden abgeholt werden.
Nach Ablauf dieser Frist darf mdm outsourcing davon ausgehen, dass der Kunde sein Eigentumsrecht an
den Produkten aufgegeben hat. Dementsprechend erlischt der Herausgabeanspruch des Kunden und
mdm outsourcing ist berechtigt, frei und entschädigungslos über die Produkte zu verfügen. Wünscht der
Kunde die Entsorgung des Produktes, steht es mdm outsourcing frei, das Produkt im eigenen Interesse
weiter zu verwenden, anstatt es zu entsorgen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten steht dem
Kunden in diesem Fall nicht zu.
6. Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, alle Dienstleistungen der mdm outsourcing bzw. die Produkte sofort nach
deren Bereitstellung bzw. Lieferung auf Mängel zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich zu
rügen. Unterlässt dies der Kunde, so gelten die Dienstleistungen als genehmigt, soweit es
sich nicht um Mängel handelt, die bei der übungsgemässen Prüfung nicht erkennbar waren. Ergeben
sich später solche Mängel, muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen. Ansonsten gelten
die Reparaturdienstleistungen auch hinsichtlich dieser Mängel als genehmigt.
7. Gewährleistung
mdm outsourcing gewährleistet, dass die Dienstleistungen den im Vertrag schriftlich vereinbarten Angaben
entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit zum vertragsgemässen
Gebrauch aufheben oder erheblich mindern. Sofern mdm outsourcing Produkte von Dritten liefert bzw.
installiert, geht die Gewährleistungsverpflichtung von mdm outsourcing unbeachtet des vorangehenden
Satzes nicht weiter als die Gewährleistungsbestimmungen des Dritten.
In keinem Fall haftet mdm outsourcing für Verluste von Programmen, Daten oder
Wechselspeichermedien oder die Kosten der Wiederherstellung solcher Programme. Mit anderen
Worten ist der Kunde für die Sicherheit seiner Daten selbst verantwortlich. Wir empfehlen dem
Kunden, regelmässig eine Datensicherung zu erstellen, um allfälligem Datenverlust vorzubeugen.
Die Gewährleistungsverpflichtung von mdm outsourcing ist ausgeschlossen im Fall von Mängeln, die
verursacht worden sind durch:
a) unzulängliche Wartung, insbesondere durch Nicht- mdm outsourcing-Personal;
vertreten sind.
Zeigen sich bei der Abnahme der Reparaturdienstleistungen oder zu einem späteren Zeitpunkt
Mängel, für die mdm outsourcing einzustehen hat, ist mdm outsourcing berechtigt und verpflichtet, die
Mängel durch geeignete, von mdm outsourcing zu bestimmende Massnahmen (z.B. Nachbesserung
oder Lieferung eines fehlerfreien Ersatzprodukts) kostenlos zu beheben. Sind zwei
Nachbesserungsversuche nicht oder nur teilweise erfolgreich, ohne dass den Kunden daran ein
Verschulden trifft, kann der Kunde eine angemessene Minderung der vereinbarten Vergütung
verlangen oder bei einem erheblichen Mangel, der den Kunden an der Nutzung der Produkte
insgesamt hindert, vom entsprechenden Vertrag zurückzutreten, wobei der Kunde bei einem Rücktritt
einzig Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Vergütung hat. Abgesehen von den in dieser Ziffer
genannten sind alle Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Produkte
(sowohl vertraglicher als auch ausservertraglicher Natur) hiermit im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
ausdrücklich wegbedungen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche bei Fahrlässigkeit
(nicht aber grober Fahrlässigkeit) oder aus der Haftung von mdm outsourcing für ihre Hilfspersonen und
Sub-Unternehmer.
Alle Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Erbringung
der Leistung oder nach Ablieferung der Produkte. Diese Beschränkung gilt nicht im Verhältnis zu
Konsumenten (Art. 210 Abs. 4 des Obligationenrechts).
8. Datenschutz
mdm outsourcing bearbeitet in Zusammenhang mit der Erbringung von Reparaturdienstleistungen
Personendaten des Kunden. mdm outsourcing r als Verantwortlicher für die Datenbearbeitung ist
erreichbar für sie unter mdm outsourcing, Oberfeldstrasse 2A, 4665 Oftringen, Tel. 062 5110303.
Die Personendaten, die mdm outsourcing sammelt, beinhalten die folgenden Angaben: Namen des
Kunden, Postanschrift, E-Mailadresse, Telefon- und Faxnummer, Firma, Geschäftsverbindung,
Angaben zu den reparierten Produkten und Angaben zu den gewünschten Services.
mdm outsourcing verwendet diese Personendaten für die Erbringung der Reparaturdienstleistungen,
sowie zur Prüfung der Kreditwürdigkeit, für konzerninterne Reportings und um den Kunden weitere
Produkte und Dienstleistungen, an welchen der Kunde interessiert sein könnte, anzubieten und dem
Kunden Informationen an dessen Post- oder E-Mail-Adresse zuzustellen. mdm outsourcing kann Daten
zu diesen Zwecken auch an andere Gesellschaften der mdm outsourcing -Gruppe und Dritte übermitteln.
Daten des Kunden können an Hersteller oder Lieferanten, auch im Ausland, zur Prüfung der
Kreditwürdigkeit an ein von mdm outsourcing beauftragtes Kreditprüfungs- und –
versicherungsunternehmen, allenfalls auch im Ausland, bekannt gegeben werden. Soweit
mdm outsourcing Daten in ein Land ohne angemessenen Datenschutz (namentlich ausserhalb der
Schweiz oder der EU) übermittelt, sorgt mdm outsourcing durch geeignete oder angemessene
Garantien für deren Schutz; der Kunde ist berechtigt, an der obengenannten Adresse eine Kopie zu
erhalten.
mdm outsourcing speichert Daten des Kunden auch nach Abschluss des Reparaturauftrages für so lange,
als mdm outsourcing mit weiteren geschäftlichen Kontakten rechnet.
Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich Auskunft über seine bei mdm outsourcing gespeicherten Daten
erhalten, sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung geltend
machen. Wenden Sie sich hierzu an die zuvor genannten Kontaktdaten. Sofern der Kunde der
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten insgesamt oder für einzelne Massnahmen
widersprechen will, kann er seinen Widerspruch per E-Mail, Fax oder Brief ebenfalls an die zuvor
genannten Kontaktdaten richten. Falls der Kunde mit der Datenbearbeitung durch mdm outsourcing
nicht einverstanden ist, kann er dies dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeits-
beauftragten (EDÖB) und/oder den zuständigen Aufsichtsbehörden in der EU melden.
9. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung von mdm outsourcing für Schäden des Kunden hiermit
ausdrücklich wegbedungen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche bei Fahrlässigkeit
(nicht aber grober Fahrlässigkeit) oder für die Haftung von mdm outsourcing für ihre Hilfspersonen.
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Der Vertrag und die AGB unterstehen ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Regeln des Internationalen Privatrechts. Der Gerichtsstand für
alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten
befindet sich bei den zuständigen Gerichten am Sitz von mdm outsourcing. mdm outsourcing ist jedoch
berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz / Wohnsitz zu belangen. Zwingende Gerichtsstände
bleiben.